Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

Zahlungsbedingungen:
Sämtliche Aufträge und alle sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Instrumentenbauers. Dabei gelten grundsätzlich die unten genannten AGB, auch dann, wenn der Kunde auf eigene AGB verweist und diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Alle Preise verstehen sich netto ab Werkstatt, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer

Sofern keine anderen Absprachen getroffen werden, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

  • Neubauten:
    • 1/3 des Brutto- Kaufpreises bei Auftragserteilung (Anzahlung)
    • 1/3 des Brutto -Kaufpreises bei Fertigstellung des Korpus
    • 1/3 des Brutto -Kaufpreises bei Fertigstellung des Instruments ohne Abzug
  • Fertige Instrumente:
    • Erwirbt der Kunde ein fertig vorhandenes Instrument, so muss dieses vollständig bezahlt sein, bevor es die Werkstatt verlässt.
    • Jedes Instrument (Neubau und fertige Instrumente) geht durch vollständige Bezahlung in den Besitz des Käufers über.

 Rücktrittsrecht:
Der Kunde kann innerhalb von 14 Tage nach Auftragserteilung vom Kauf zurücktreten. Sollte er nach Ablauf dieser Frist vom Kauf zurücktreten, wird die Anzahlung zur Deckung der Unkosten einbehalten. Nach Auftragserteilung geäußerte Änderungswünsche des Kunden berechtigen den Instrumentenbauer zur Neukalkulation des Preises. Dies entbindet den Kunden nicht vom Vertrag.

Garantie/ Pflichten des Kunden

Dem Kunden wird eine Garantie gegeben für die hohe Qualität des Holzes, sämtlicher im Instrument verwendeten Materialien und den soliden Bau. Ferner garantiert der Instrumentenbauer, dass jedes Instrument die Werkstatt in absolut tadellosem Zustand verlässt. Hiervon soll sich der Kunde durch ein Probespielen überzeugen und ggf. kleinere Änderungen mit dem Cembalobauer besprechen. Verzichtet der Käufer auf ein solches Probespiel, kann er nach Erhalt nicht auf Änderungen bestehen.

Wenn nicht bei Vertragsschließung anders besprochen, legt der Cembalobauer nach seiner Sachkenntnis einzelne Parameter des Instruments fest wie z.B. Tastentiefgang oder Leichtgängigkeit der Mechanik. Das Probespiel dient zur Abnahme des funktionierenden Instruments, da jede Hand dasselbe Instrument anders spielt. Dem Kunden wäre es also z.B. nicht möglich, beim Probespiel einen anderen Tastenbelag, anderes Furnier oder andere Bemalung zu wünschen

Besteht der Kunde auf eine frühere Abholung des Instruments, als der Cembalobauer es für gut befindet, entbindet dies den Cembalobauer von einer Haftung insbesondere der Feinjustierung und einwandfreier Funktion der mechanischen Teile. Für Transporte außerhalb der Werkstatt haftet der Kunde.

Keine Haftung kann der Instrumentenbauer für Schäden übernehmen, die durch unsachgemäße Behandlung des Instruments entstehen. So soll die Luftfeuchtigkeit nicht unter 45 % und nicht über 70 % gelangen, weil sonst unter Umständen Risse oder Verformungen auftreten können. Es darf keine plötzlichen Temperaturschwankungen geben, keine übermäßige Kälte oder Hitze, keine direkte Sonneneinstrahlung oder Lagerung des Instruments im Freien, in Lagerhallen oder feuchten Kellern.

Ebenso müssen sämtliche Instrumente sanft und ohne große Kraft gespielt werden, da sich bei zu großer einwirkender Kraft Tasten verbiegen können oder im schlimmsten Falle brechen, ebenso Springer, oder sich Teile in der Mechanik verstellen können. Ein Ausbau von Teilen durch den Kunden muss fachkundig geschehen, um Schäden zu vermeiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass, bedingt durch den historischen Instrumentenbau mit historischen Mitteln, sämtliche Instrumente den natürlichen Gesetzen von Naturprodukten unterliegen. Dies gilt für Holz, Farben, Saitenmaterial, Filze, usw.

Beispielsweise kann die historische Bemalung eines Instruments unterschiedliche Nuancen haben im Unterschied zu einer Fabriklackierung. Sie kann auf Distanz betrachtet gleichmäßig sein, jedoch aus einem bestimmten Winkel gesehen fleckig oder schattiert wirken oder je nach Art der Lackierung leicht rau sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein historisch gebautes Instrument vor allem in der ersten Zeit nach Fertigstellung sich weiter bewegt. Dadurch bedingt können kleinere Veränderungen nötig werden wie das Regulieren von Springern und Dämpfern, das Nachschneiden von Kielen, in Einzelfällen das Austauschen von einzelnen Saiten oder Nachjustieren einzelner Tasten.

Daher bietet der Cembalobauer an, im Zuge des Kaufes eine Einführung zu geben, wie der Kunde diese Dinge selbständig durchführen kann. Da diese Veränderungen normal sind, kann bei deren Eintreten der Cembalobauer nicht haftbar gemacht werden, da kein Mangel vorliegt. Der Cembalobauer steht jedoch beratend bei, wenn solch ein Fall eintritt.

Ebenso kann der Cembalobauer nicht haftbar gemacht werden für später aufkommende Wünsche des Kunden, andere Intonation, gewünschten tieferen Tastengang o.ä. Deshalb ist die Abnahme des Instruments durch den Kunden wichtig. Das Instrument gilt nach der Abnahme als gekauft wie gesehen.

Bedingt durch die Handarbeit ist jedes Instrument ein Unikat, es gibt daher nur eingeschränkt die Möglichkeit, Ersatzteile zu liefern, da diese angefertigt werden müssen. Ersatzteile wie Saiten, Wirbel sind hiervon ausgenommen, jedoch kann nicht einfach eine andere Klaviatur, ein Deckel, Rechen oder ähnliches von Ferne nachgekauft werden, und auch bei einem neu gewünschten Notenpult ist es in der Regel ratsam, das Instrument zum genauen Anpassen in die Werkstatt zu bringen.

Jeglicher Transport muss behutsam und sachgerecht geschehen. Für Schäden, die durch Transporte oder klimatische Veränderungen entstehen, kann der Instrumentenbauer nicht haften.

Die Oberflächen der Instrumente werden in traditionellen Handwerkstechniken hergestellt und sind somit bei den meisten Instrumenten nicht wasserfest, nicht schlagfest und nicht hitzebeständig. Eisensaiten können bei zu hoher Luftfeuchtigkeit oder bei Fingerkontakt, bedingt durch den Fingerschweiß, rosten. Warmleime verlieren durch die Kombination von Feuchtigkeit und Wärme ihre Klebekraft, daher soll das Instrument diesem nicht ausgesetzt sein.

Lieferung:
Der Kunde kümmert sich um den Transport und trägt die Haftung. Auf Wunsch können vom Instrumentenbauer Lieferfirmen benannt werden, denen der Kunde den Lieferauftrag erteilen kann. Wird vom Kunden gewünscht, dass der Instrumentenbauer sich um den Versand kümmert, bedarf dies einer schriftlichen Beauftragung durch den Kunden. Der Instrumentenbauer wird dann eine Firma beauftragen, das Instrument auszuliefern und wird als Rechnungsanschrift die Adresse des Kunden angeben. Die Haftung für den Transport verbleibt beim Kunden, und es kann keine Garantie gegeben werden, dass die preisgünstigste Verfrachtung gewählt wurde.

Lieferfrist:
Der Instrumentenbauer bemüht sich, die genannten Lieferfristen einzuhalten. Dies ist jedoch je nach Auftragslage und durch die Arbeit in historischen Arbeitstechniken schwer vorherzusagen, da bei der historischen Arbeitsweise praktisch nicht vorhersehbar ist, wann der richtige Zeitpunkt für den jeweiligen Arbeitsgang ist. Jahreszeit, Witterung, Luftfeuchte spielen dabei eine große Rolle. Der Kunde erhält Nachricht, sobald das Instrument fertig gestellt ist. Ein Rücktritt des Kunden vom Kauf wegen verzögerter Lieferzeit ist ausgeschlossen, ebenso sind Ersatzansprüche wegen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens aus Verzugsgründen ausgeschlossen sein.